Im Trauerfall

Danksagung

Zur Danksagung für die erwiesene Anteilnahme und etwaige Blumenspenden können Sie bei uns Danksagkarten bestellen. Die Karten werden den Hinterbliebenen bei der Trauerfeier überreicht oder zugesandt.

Sterbegeldansprüche

Einige Krankenkassen, Pensionskassen, Gewerkschaften und Vereine gewähren unter bestimmten Bedingungen Bestattungskostenbeiträge beziehungsweise Sterbegelder. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Institution oder beauftragen dies über uns.

Weiterführung oder Einstellung eines Betriebes

Sollte der/die Verstorbene Betriebsinhaber/in gewesen sein, so können Sie sich bei der zuständigen Wirtschaftskammer beraten lassen. Achten Sie bitte bei Einstellung des Betriebes auf rechtzeitige Abmeldung des Gewerbes.

Hinterbliebenenpension

Die Witwen-, Witwer-, und Waisenpension beantragen Sie bitte bei dem Versicherungsträger, bei welchem der/die Verstorbene die letzten 15 Jahre vorwiegend versichert war.

Behördliche Abmeldung

Die Bekanntgabe des Ablebens einer Person bei der zuständigen Meldebehörde ist vom Gesetz her nicht Pflicht.

Verträge-, Verpflichtungen, Mitgliedschaften

Alle Verpflichtungen, die die verstorbene Person zu Lebzeiten eingegangen ist, müssen gelöst oder geändert werden: Mietverträge, Mitgliedschaften, Bank- und Daueraufträge, Versicherungen, etc.

Ausschmückung und Gestaltung der Grabstelle

Nach Abblühen der Blumenspenden sind diese zu entsorgen. Dies hat spätestens drei Monate nach Beerdigung zu geschehen. Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei mit unserer Dienstleistung.

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken für Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Meist genügt auch eine Fotokopie, welche wir Ihnen gerne anfertigen. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In den zuständigen Bezirken bestellt das Gericht den zuständigen Notar nach dem Sterbetag. In diese Einteilungsliste geben wir Ihnen gerne Einblick. Natürlich können Sie sich auch an jeden anderen Notar zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens wenden. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

Mitzubringen sind sofern vorhanden: